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Chip-Pflicht

Kennzeichnung von Hunden, Katzen und Frettchen - Änderung ab 03.07.2011

Die bisher zulässige Kennzeichnung dieser Tiere durch Tätowierung ist nur noch bis 02.07.2011 gestattet. Ab 03.07.2011 werden Ihre Tiere vor oder zeitgleich mit der Impfung mit einem Transponder der ISO-Norm 11784 gekennzeichnet.

Dies wird in den EU-Heimtierpass vom Tierarzt eingetragen. Achten Sie bitte sorgfältig darauf, dass in der Tierarztpraxis alle Angaben durch das Fachpersonal in den EU-Pass ordnungsgemäß vermerkt werden.

Derzeit gelten Tätowierungen, die vor dem 03.07.2011 erfolgten und deutlich lesbar sind, als gültige Kennzeichnung.

Übrigens möchten wir an dieser Stelle deutlich für unsere Berliner Hundefreunde darauf hinweisen, dass ab dem 01.01.2010 in Berlin für alle Hunde Chip-Pflicht besteht. Nicht zu vergessen: Für jeden Hund muss in Berlin eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.


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